Über uns
Der Runde Tisch Berlin – Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt (RTB) setzt sich für die Umsetzung der WHO-Leitlinien "Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen" und ihre strukturelle Verankerung ein. Unser Hauptanliegen ist es, die gesundheitliche Versorgung und Unterstützung von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt zu verbessern, Handlungssicherheit von Mitabeiter*innen der Heilberufe im Umgang mit dem Thema und mit Betroffenen zu stärken und die sektorenübergreifende, interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern und auszubauen. Am Runden Tisch engagieren sich derzeit 29 Organisationen, vor allem aus dem Gesundheitswesen. Das Gremium ist bei der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt. Den Vorsitz hat die Senatorin bzw. der Senator für Gesundheit. Die Geschäftsstelle des Runden Tischs Berlin koordiniert und begleitet die Arbeitsprozesse und berät die Mitglieder.
Mit dem Runden Tisch greift Berlin wichtige menschenrechtliche und gesundheitspolitische Entwicklungen der letzten Jahre auf. Angestrebt ist, die 2013 erschienen Leitlinien der WHO für den Umgang von Gesundheitsversorgung und -politik mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt in die Praxis umzusetzen und damit auch wesentliche gesundheitsbezogene Vorgaben der "Istanbul-Konvention" zu realisieren.
Arbeitsgrundlage
Die evidenzbasierten Leitlinien der WHO für Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik zum Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt (2013). Die WHO fordert u.a. gezielte Ersthilfe bei häuslicher und sexueller Gewalt gegen Frauen systematisch in der Gesundheitsversorgung zu etablieren, die Thematik in Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe zu integrieren und Forschung zu intensivieren.
Das Übereinkommen des Europarats vom 11.05.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Die Konvention ist seit Februar 2018 in Deutschland gültiges Recht. Sie sieht u.a. die Qualfizierung aller relevanter Berufe (Artikel 15), kontinuierliche Datenerhebung und Forschung (Artikel 11), die systematische Berücksichtigung der Bedarfe Gewaltbetroffener (Artikel 20) sowie Versorgungszentren bei sexualisierter Gewalt vor (Artikel 25).
Empfehlungen und Positionierungen von Fachgesellschaften, Standes- und Berufsorganisationen zur Thematik. Von Seiten der Deutschen Ärztetage werden beispielsweise bereits seit 2002 Beschlüsse gefasst zur Integration der Thematik in die Aus- Fort- und Weiterbildung. 2015 setzte sich der Deutsche Ärztetag für die Umsetzung der WHO Leitlinien in Deutschland ein.
Gute-Praxis Projekte in der Versorgung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt im Berliner Gesundheitswesen. Einige Kliniken, Arztpraxen und Ausbildungseinrichtungen zeigen, dass Interventionskonzepte erfolgreich etabliert und Schulungen verankert werden können. Seit 2016 fordert der Krankenhausplan des Landes Berlin von Kliniken der Notfallversorgung Konzepte zur Versorgung von Erwachsenen und Kindern nach häuslicher und sexualisierter Gewalt.