Ersthilfe sexualisierte Gewalt
Der RTB hat in seiner Sitzung vom 12.03.2025 den "Standard der medizinischen Versorgung nach sexualisierter Gewalt" verabschiedet. Der Standard wurde von einer Arbeitsgruppe des RTB unter Beteiligung von Expert*innen aus den in die Versorgung involvierten Berufsbereichen und Fachgebieten erarbeitet. Mitgezeichnet wird er aktuell von 34 Organisationen und Verbänden. Der Standard bündelt Leistungen, die idealtypisch Bestandteil der Versorgung Betroffener sein bzw. angeboten werden sollten. Die Arbeitsgruppe befasst sich aktuell mit Probleme der Finanzierung und Lösungsmöglichkeiten.
Seit Januar 2026 liegt in Deutschland eine AWMF-Leitlinie zur Versorgung Betroffener sexualisierte Gewalt vor! Die S1 Leitlinie "Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung weiblicher Betroffener sexuaisierter Gewalt" wurde von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) herausgegeben. Beteiligt waren darüber hinaus der Berufsverband der Frauenärzte (BVF), der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) e.V., die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM), die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenhei8lkunde und Geburtshilfe (DGPFG) und die Deutsche STI-Gesellschaft - Gesellschaft zur Förderung der Sexuellen Gesundheit (DSTIG).
Empfehlungen zur Dokumentation und Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt werden für Berlin derzeit über- und zum Teil neu erarbeitet. Bis aktuelle Unterlagen vorliegen verweisen wir auf bestehende Empfehlungen und Anregungen auch aus dem Bundesgebiet.
Seit 2025 begleitet die "Netzwerkstelle Gesundheitsversorgung nach sexualisierter Gewalt" die Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung und Dokumentation nach sexualisierter Gewalt und Misshandlung in Berlin. Sie baut zudem ein Netzwerk für eine umfassende gesundheitliche Versorgung Betroffener auf. Website der Netzwerkstelle
